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04 | 2024
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INTERVIEW

Geschütztes Gut

Da hat man eine richtig gute Idee und fragt sich, wie es nun weitergehen soll. Ein paar Antworten auf wichtige Fragen hat Dr. Lieselotte Riegger von InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen.

Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Idee schützen zu lassen? Sicher so früh wie möglich, oder?

Riegger: Das kommt darauf an, wichtig ist vor allem eine frühe Beratung. Neben den verschiedenen Schutzmöglichkeiten gibt es auch die Möglichkeit der Geheimhaltung, beispielsweise wenn man die Idee noch weiterentwickeln möchte. Doch spätestens, wenn die Idee kommerziell genutzt werden soll und Marketing und Vertrieb starten, sollten Schutzrechte bereits angemeldet worden sein. Bei der frühen Beratung geht es auch darum, nicht die Rechte anderer zu verletzen. Die InnoWi verfügt über professionelle Recherchedatenbanken und kann so herausfinden, ob es etwas Ähnliches bereits gibt. Manchmal werden Ideen parallel geboren, was auch mit dem Zeitgeist zusammenhängt, mehrere Personen oder Gruppen arbeiten häufig an ähnlichen Ideen und Fragestellungen.

Bei Technologien sollte frühestmöglich und begleitend zur technologischen Weiterentwicklung recherchiert werden, ob die Idee fürs eigene Vorhaben schützbar ist und ob sie noch frei ist und weiterführend genutzt werden darf. Oft empfiehlt es sich, früh ein Schutzrecht anzumelden, um die Entwicklungsinvestitionen abzusichern.

Bei Marken könnte zwar grundsätzlich bis zum Start der ersten Marketingmaßnahmen mit der Anmeldung abgewartet werden. Ist aber der angestrebte Name bereits von anderen Unternehmen besetzt, kann es sein, dass das das gesamte Corporate Design einschließlich Website noch einmal komplett geändert werden müssen. Das geht nicht nur ins Geld, sondern es kostet auch viel Zeit und Nerven. Noch ärgerlicher ist es, wenn man einen Namen seit Jahren im Kopf hat und dieser auf einmal von jemand anderem für dessen Idee verwendet wird und geschützt wurde.

Deswegen: Es lohnt sich, sich so früh wie möglich professionell und unabhängig zu den verschiedenen Schutzmöglichkeiten, zu den Kosten der Schutzrechte und zu Förderzuschüssen beraten zu lassen.

Was genau kann man schützen lassen? 

Riegger: Es gibt mehrere wichtige Schutzrechte. Zum einen die eingetragene Marke als Schutz für den Unternehmensnamen, die Dienstleistung oder ein Produkt. Handelt es sich um eine technologische Erfindung, dann kommt das Patent oder Gebrauchsmuster ins Spiel. Ebenso kann ein geschütztes und eingetragenes Design eine wichtige und oft auch ergänzende Rolle bei einer Schutzrechtsstrategie spielen.

Bei der Marke kann es sich um ein Wort, ein Logo oder eine Wortbildmarke handeln oder sogar um einen Slogan. Um einen Blick auf die Kosten zu werfen: Für Deutschland kostet der Schutz einer Marke 290 Euro, für die Unionsmarke, die in den 28 europäischen Mitgliedsstaaten schützt, werden mindestens 850 Euro berechnet. Der Schutz gilt zunächst für zehn Jahre, ist aber verlängerbar.  

Auch das Urheberrecht ist ein wichtiges Schutzinstrument. Dieses muss nicht angemeldet werden, sondern entsteht automatisch für alle kreativen Werke wie Texte, Bilder oder Musik. Eine Sonderrolle dabei hat Software. Die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Klagen. Also genau wie bei Marken oder Patenten.

Wie ist das bei einem Patent?

Riegger: Bei einer technologisch basierten Gründung muss man genau hinschauen, ob die Kriterien für eine Anmeldung erfüllt sind und wann eine Anmeldung zum Patent oder Gebrauchsmuster sinnvoll ist. Zum Beispiel ist es wichtig zu wissen, dass eine Patentanmeldung nach 18 Monaten veröffentlicht wird. Eine frühzeitige Recherche zu den eigenen Technologien in der Patentdatenbank hat jedoch immer einen Vorteil. Denn dort finden sich wichtige Informationen nicht nur zu den Patenten, sondern auch deren Anmeldern.

Ein Patent ist wesentlich kostenintensiver als eine Marke. In einer frühzeitigen Beratung kann eine passende Schutzrechtsstrategie entwickelt werden, die auch zur Entwicklung eines jungen Unternehmens passt. Dabei wird auch der Kosten-Nutzen-Aspekt betrachtet.  Was passt für zu meinem Projekt? Wieviel Zeit braucht es und welche Kosten kommen auf mich zu? Dies sollte man im Vorfeld durchspielen – am besten mit Unterstützung von Experten wie der InnoWi.  

Was hat es mit der Geheimhaltung auf sich?

Riegger: Hat man aus unterschiedlichsten Gründen noch keinen Schutz beantragt, arbeitet aber weiter an seiner Idee oder einem Produkt, kann eine so genannte Geheimhaltungsvereinbarung von Bedeutung sein für Gespräche mit Investoren oder auch zukünftigen Kooperationspartnern. Woran viele auch nicht denken: Selbst, wenn man mit einem wirklich guten Freund eine tolle Idee umsetzen möchte, kann auch hier eine Geheimhaltungsvereinbarung sinnvoll sein, falls es doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.


Wie kann ich mich auf eine erste Beratung vorbereiten?

„Man sollte alle relevanten Informationen zur Idee und zum beabsichtigten Geschäftsmodell bereithalten und sich auf weiterführende Fragen, die wir von der InnoWi vor dem Gespräch zuschicken, vorbereiten“, rät Dr. Lieselotte Riegger von der InnoWi. Deren vom Land geförderte Erstberatung ist für Bremerinnen und Bremer kostenlos ist und dauert ein bis zwei Stunden. Um die Zeit sinnvoll und konstruktiv zu nutzen, ist es hilfreich, wenn man die Idee einmal im Ganzen verschriftlicht hat. Gerade im Lebensmittelbereich, wo es derzeit viele neue Gründungen gibt, ist es wichtig, auch einen Blick auf die einzelnen Herstellungsschritte zu werfen. „Auch helfen wir in Workshops bei der Namensfindung für ein tolles Produkt oder das Unternehmen – da können wir richtig kreativ werden.“


Die Fragen stellte Melanie Jülisch