GUTSCHEIN 1
IP-Scan – Eine vertiefte Beratung zu Schutzrechten
Beim IP-Scan erhalten Sie eine umfassende und individuelle Analyse Ihres geistigen Eigentums durch erfahrene IP-Experten. Die Beratung zeigt Chancen und Risiken auf und liefert konkrete Handlungsempfehlungen für den Schutz und die strategische Verwendung von Schutzrechten in Ihrem Unternehmen. Das ist insbesondere für junge und kleinere Unternehmen ein wertvoller und kostengünstiger Schritt! InnoWi ist vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für die Durchführung des IP-Scans autorisiert und berät sie gerne auch zum gesamten Förderprogramm.
Förderung: 90 Prozent der Beratungskosten (maximal 1440 Euro)
Ziel: Entwicklung einer IP-Strategie zur Sicherung der Unternehmensziele
GUTSCHEIN 2
Förderung für Marken- und Designanmeldungen
Förderzuschüsse für die amtlichen Gebühren für die Anmeldung von Marken und Designs in Deutschland, in der EU sowie außerhalb der EU. Verlängerungsgebühren sind nicht förderfähig.
Förderung: 75 Prozent der Amtsgebühren auf nationaler und EU-Ebene sowie 50 Prozent der Amtsgebühren für Anmelderungen außerhalb der EU (maximal 700 Euro)
Ziel: Schutz von Marken- und Designrechten zur Stärkung der Unternehmens- und Produktidentität
GUTSCHEIN 3
Förderung für Patentrecherchen
Förderung einer professionellen Patentrecherche zur Neuheit einer Erfindung (Neuheitsrecherche). Als Ergebnis erhalten Sie einen Recherchebericht über den Stand der Technik, der für Sie als wertvolle Entscheidungsgrundlage dient, ob die anschließende Investition in eine Patentanmeldung Aussicht auf Erfolg haben kann. InnoWi ist vom DPMA für die Durchführung der Patentrecherche autorisiert.
Förderung: 75 Prozent der Kosten einer Neuheitsrecherche (maximal 1000 Euro)
Ziel: Minimierung der Investitionsrisiken und -kosten für Patentanmeldungen innerhalb der EU
Förderung für europäische Patentanmeldungen
Zuschüsse von 75 Prozent für die amtlichen Anmeldegebühren (maximal 1000 Euro) und bis zu 50 Prozent für das patentanwaltliche Honorar für die Abfassung und Einreichung einer Europäischen Patentanmeldung (maximal 1500 Euro).
GUTSCHEIN 4
Förderung für den Schutz von Pflanzensorten
Der Sortenschutz ist eine besondere Form der gewerblichen Schutzrechte. Er wird für 25 Jahre beziehungsweise bei Weinsorten, Kartoffeln und Bäumen für 30 Jahre erteilt.
Förderung: 75 Prozent der Anmelde- und Prüfungsgebühren (maximal 1500 Euro)
Ziel: Züchtung neuer Pflanzensorten anregen durch Schutz für den Erzeuger