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01 | 2024
21/25
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Gründung mit Einschränkung

Gehbehinderung, Trisomie 21 oder Gehörlosigkeit: Wenn Menschen mit Handicap gründen wollen, dann werden ihnen immer noch zu oft Steine in den Weg gelegt. „Selbst wenn man Menschen mit Behinderung im Alltag hilfsbereit und zuvorkommend begegnet, kann es insbesondere bei der Kapitalbeschaffung zu Schwierigkeiten kommen. Der Hauptgrund sind Vorbehalte: Man traut ihnen einfach weniger zu“, weiß Juliane Kummer vom Fachbereich „Gründung“ im RKW Komeptenzzentrum.

Hohe Motivation

„Dabei sind diese Vorbehalte zumeist unbegründet. Denn auch Menschen mit Einschränkungen möchten im Job Gas geben“, so die Referentin, die selbst seit 22 Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Häufig wird dies jedoch von potenziellen Arbeitgebern übersehen – und das selbst in Zeiten eines großen Fachkräftemangels. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 2022 lag die Zahl der Arbeitslosen 60 Prozent über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Auch deswegen kann der Weg in die Selbstständigkeit eine hervorragende Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben sein. 

Das gilt sowohl für Menschen mit leichten Einschränkungen als auch für Schwerbehinderte. „Gerade wenn man sich etwas Eigenes aufbauen möchte, sind die Motivation und die Leistungsbereitschaft zumeist sehr hoch.“ Setzen sie ihre Geschäftsidee erfolgreich in die Tat um, so können sie ihre Familie selbst ernähren, erfahren Wertschätzung und Anerkennung – und werden manchmal selbst zum Arbeitgeber. „Es ist sehr schade, wenn das gesamte Gründungsvorhaben gut durchdacht ist und dann die Finanzierung nicht gewährt wird, weil es unterschwellig Bedenken und Vorurteile gibt.“

Behindertenspezifische Themen

Damit das Gründungsvorhaben nicht an einer solchen Hürde scheitert, kann professionelle Unterstützung sehr hilfreich sein, beispielsweise Mentoring-Programme, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten. So werden neben dem klassischen Gründungs-Know-how behindertenspezifische Themen angesprochen. Natürlich müssen vor dem Schritt in die Selbstständigkeit auch grundlegende Fragen geklärt werden: Unternehmerpersönlichkeit, Geschäftsidee und Markterkundung, Zeitmanagement, Marketing und die notwendigen Formalitäten sind ebenso wichtige Faktoren wie die Einschränkung selbst. „Einige Mentorinnen und Mentoren leben selbst mit einer Behinderung und sind daher in der Lage, den Gründungsprozess auf einer ganz anderen Ebene mitzudenken“, sagt Juliane Kummer. Beispielsweise die Rahmenbedingungen: „Wer sich selbstständig macht, der muss nicht erst zum Chef gehen und um die notwendige Rampe oder den Fahrstuhl bitten. Bei den Räumlichkeiten wird all dies gleich mitberücksichtigt und von Anfang an beim Mentoring offen thematisiert. Vielmehr sind die Rahmenbedingungen auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.“

Barrierefrei durchdacht

Je nach Behinderung können verschiedenste Themen in der Vorgründungsphase relevant sein. Zur Barrierefreiheit gehört neben der uneingeschränkten Mobilität auch eine uneingeschränkte Kommunikation. Bei Gesprächen mit Kapitalgebern, Vertragspartnern oder in der Kundenaquise kann dies beispielsweise durch Übersetzer in Gebärdensprache gewährleistet werden. Auch hierin unterstützen die erfahrenen Mentorinnen und Mentoren, die in allen Phasen der Gründung begleiten. Ein weiterer Schwerpunkt: die Stärkung der Eigenkompetenz des Mentees.


Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung ...
„Barrierefrei Existenzgründen. Selbstständig und erfolgreich im Erwerbsleben mit Behinderung (BESSER)“